Personalausweis-Foto Liechtenstein: Offizielle biometrische Anforderungen
Alles Wichtige zum biometrischen Fotostandard für die Liechtensteiner Identitätskarte – einschließlich, warum die digitale Aufnahme vor Ort kein mitgebrachtes Foto erfordert.
Dieses Foto muss von einer akkreditierten Stelle aufgenommen werden
Liechtenstein akzeptiert für dieses Dokument kein selbst erstelltes Foto. Gesetzlich muss die Aufnahme vor Ort bei einer autorisierten Stelle erfolgen und elektronisch übermittelt werden, daher können wir dafür keine einreichbare Datei erstellen. Die offiziellen Vorgaben finden Sie unten, damit Sie genau wissen, was Sie bei Ihrem Termin erwartet.
Dieses Foto wird vor Ort aufgenommen — diese Dokumente erstellen wir aber online:
Ein Dokumentenfoto ist ein Problem für sich
Ein Foto für das Dokument Personalausweis (Liechtenstein) hat strenge Anforderungen, und ein Fehler kostet Zeit und Geld. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Prüfung beim ersten Mal bestehen.
Es wird abgelehnt
Falsche Größe, falscher Hintergrund oder Zuschnitt – und das System weist den Antrag zurück.
Teuer und langsam
Der Weg ins Fotostudio bedeutet Warteschlange, Zeit und 7–12 € für eine Neuaufnahme.
Unklare Vorgaben
Exakte Größe, Kopfhöhe, heller Hintergrund, Gesichtsausdruck – schnell falsch gemacht.
Alles noch einmal machen
Abgelehnt – neu fotografieren, zahlen und erneut einreichen. Immer im Kreis.
«Unten finden Sie die genauen Anforderungen aus der offiziellen Quelle, damit Sie gut vorbereitet zu Ihrem Termin kommen.»
Normales Foto → bereit zur Einreichung
Wir entfernen Hintergrund und Störendes, richten Bildausschnitt und Licht ein – und behalten Ihr Gesicht ohne «Verschönerung».
Ihr Gesicht bleibt Ihres – wir verändern keine Merkmale, nur Hintergrund, Licht und Bildausschnitt.
Ihr Foto für Personalausweis: worauf es ankommt
Damit Ihr biometrisches Foto für die Liechtensteiner Identitätskarte (Personalausweis) passt, muss es dem ICAO-Standard für Gesichtsbilder entsprechen, wie ihn das Ausländer- und Passamt durchsetzt – die Behörde des Fürstentums für Ausländer- und Passangelegenheiten, die sämtliche nationalen Ausweisdokumente ausstellt. Dieselbe Spezifikation gilt für die Identitätskarte und den Liechtensteiner Reisepass: ein Format von 35 × 45 mm, ein einheitlich hellgrauer Hintergrund, ein neutraler Gesichtsausdruck und keine Brille.
Das wichtigste praktische Detail, das dieses Dokument von denen der meisten anderen Länder unterscheidet: Laut dem offiziellen Behördenportal llv.li wird das biometrische Gesichtsbild für die Identitätskarte digital vor Ort im Ausländer- und Passamt während Ihres persönlichen Termins aufgenommen. Sie müssen kein gedrucktes oder heruntergeladenes Passfoto mitbringen – und dürfen dies auch nicht. Das Amt erfasst das Bild direkt mit eigener zertifizierter Ausrüstung und stellt so von der Aufnahme an die vollständige Einhaltung der biometrischen ICAO-Vorgaben sicher.
- Fotomaße: 35 × 45 mm (827 × 1063 px bei 600 dpi)
- Hintergrund: einheitlich hellgrau (#E6E6E6); keine Muster, Farbverläufe oder Schatten
- Gesichtsanteil: das Gesicht muss 71–80 % der gesamten Bildhöhe ausfüllen
- Gesichtsausdruck: neutral und natürlich; Mund geschlossen, Augen vollständig geöffnet, Blick direkt in die Kamera
- Brille: nicht erlaubt – jede Sehhilfe ablegen, auch Korrektions- und Sonnenbrillen
- Kopfbedeckung: nur aus dokumentierten religiösen oder medizinischen Gründen erlaubt; der gesamte Kopf muss sichtbar sein
- Aktualität: das Bild muss Ihr aktuelles Erscheinungsbild zeigen und innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen sein
- Ausleuchtung: gleichmäßig und schattenfrei über Gesicht und Hintergrund
Häufige Gründe, warum Fotos in Liechtenstein abgelehnt werden:
- Der Versuch, ein gedrucktes oder selbst erstelltes Foto einzureichen – das Ausländer- und Passamt fotografiert Antragstellende vor Ort und nimmt für die Identitätskarte keine extern gelieferten Bilder an
- Kopf geneigt, gedreht oder nicht korrekt im Bild zentriert, was gegen die ICAO-Anforderung zur Gesichtsausrichtung verstößt
- Im Bild sichtbare Brille, auch dünn gerahmte oder nahezu unsichtbare Korrektionsgläser
- Hintergrundfarbe, die vom geforderten Hellgrau abweicht – weiße Wände, Creme- oder Beigetöne werden häufig als nicht regelkonform beanstandet
Da das Ausländer- und Passamt Ihr biometrisches Bild direkt am Schalter aufnimmt, können Sie für die Liechtensteiner Identitätskarte kein selbst erstelltes oder gedrucktes Foto einreichen. Unser Werkzeug eignet sich hervorragend zur Vorbereitung: Sehen Sie damit genau, wie ein vollständig normkonformes biometrisches Foto aussehen muss, überprüfen Sie, ob Ihr Erscheinungsbild jede Vorgabe erfüllt – richtiger Gesichtsausdruck, keine Brille, keine Kopfbedeckung – und erscheinen Sie sicher und vorbereitet zum Termin. Derselbe ICAO-Standard von 35 × 45 mm gilt auch für den Liechtensteiner Reisepass und andere Reisedokumente, bei denen Sie Ihr Foto möglicherweise selbst einreichen müssen.
So sieht ein akzeptiertes Foto «Personalausweis» aus
Liechtenstein · 35 × 45 mm. Tippen Sie auf eine Anforderung, um zu sehen, was sie an einem echten Foto bedeutet.
- Größe
- 35 × 45 mm · 827 × 1063 px
- Hintergrund
- Hell, einfarbig
- Kopf im Bild
- 71–80%
- Brille
- Nicht erlaubt
- Gesichtsausdruck
- Neutral, Mund geschlossen
- Kopfbedeckung
- Nur aus religiösen Gründen
- Datei
- JPG · ≤ 2 MB
Die Druckgröße beträgt 35 × 45 mm und die digitale Datei 827 × 1063 px.
Offizielle Quelle der Anforderungen: llv.li
Anforderungen geprüft: 08.2026
So gelingt ein gutes Foto
Die häufigsten Gründe, warum ein Foto für das Dokument Personalausweis (Liechtenstein) abgelehnt wird — und wie Sie sie vermeiden. Vergleichen Sie gelungene und fehlerhafte Aufnahmen.
Häufige Fragen zu Fotos für Personalausweis — Liechtenstein
Muss ich zum Termin für die Liechtensteiner Identitätskarte ein Passfoto mitbringen?
Welche Hintergrundfarbe ist für ein Foto der Liechtensteiner Identitätskarte vorgeschrieben?
Darf ich auf dem Foto für die Liechtensteiner Identitätskarte eine Brille tragen?
Welche genauen Maße gelten für das Foto der Liechtensteiner Identitätskarte?
Kann ich für die Liechtensteiner Identitätskarte ein selbst erstelltes Foto verwenden, wenn es alle Vorgaben erfüllt?
Wie viel des Bildes soll mein Gesicht ausfüllen?
Ihr Foto ist geschützt
Ein Foto ist ein personenbezogenes Datum, deshalb gehen wir sorgfältig und DSGVO-konform damit um. Wir verarbeiten es ausschließlich zur Vorbereitung des Dokuments und löschen es innerhalb klarer Fristen.
- Nur mit EinwilligungWir verarbeiten das Foto erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung vor dem Hochladen.
- Automatische LöschungDas Originalfoto löschen wir innerhalb eines Tages, die fertige Datei nach 7 Tagen.
- Keine Weitergabe an DritteIhre Fotos werden nicht verkauft und nicht zum Trainieren fremder Systeme verwendet.
- Löschung auf AnfrageSie können jederzeit die Löschung Ihrer Daten verlangen – mit einer einzigen Anfrage.