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Liechtenstein

Foto für Aufenthaltstitel Liechtenstein – Offizielle Anforderungen & normkonformes Bild

Erhalten Sie ein perfekt normkonformes 35×45-mm-ICAO-Foto für Ihren Termin zum Liechtensteiner Aufenthaltstitel im Ausländer- und Passamt.

Wichtig — bitte zuerst lesen

Dieses Foto muss von einer akkreditierten Stelle aufgenommen werden

Liechtenstein akzeptiert für dieses Dokument kein selbst erstelltes Foto. Gesetzlich muss die Aufnahme vor Ort bei einer autorisierten Stelle erfolgen und elektronisch übermittelt werden, daher können wir dafür keine einreichbare Datei erstellen. Die offiziellen Vorgaben finden Sie unten, damit Sie genau wissen, was Sie bei Ihrem Termin erwartet.

Dieses Foto wird vor Ort aufgenommen — diese Dokumente erstellen wir aber online:

35×45mm
827×1063px · JPG
71–80%Kopf
Foto für Aufenthaltstitel Liechtenstein – Offizielle Anforderungen & normkonformes Bild
Offizielle Vorgaben 2026
Exaktes Maß für Ihr Dokument
Anforderungen aus der offiziellen Quelle
DSGVO · Daten werden gelöscht
Kommt Ihnen das bekannt vor?

Ein Dokumentenfoto ist ein Problem für sich

Ein Foto für das Dokument Aufenthaltstitel (Liechtenstein) hat strenge Anforderungen, und ein Fehler kostet Zeit und Geld. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Prüfung beim ersten Mal bestehen.

Es wird abgelehnt

Falsche Größe, falscher Hintergrund oder Zuschnitt – und das System weist den Antrag zurück.

Teuer und langsam

Der Weg ins Fotostudio bedeutet Warteschlange, Zeit und 7–12 € für eine Neuaufnahme.

Unklare Vorgaben

Exakte Größe, Kopfhöhe, heller Hintergrund, Gesichtsausdruck – schnell falsch gemacht.

Alles noch einmal machen

Abgelehnt – neu fotografieren, zahlen und erneut einreichen. Immer im Kreis.

«Unten finden Sie die genauen Anforderungen aus der offiziellen Quelle, damit Sie gut vorbereitet zu Ihrem Termin kommen.»

Vorher → Nachher

Normales Foto → bereit zur Einreichung

Wir entfernen Hintergrund und Störendes, richten Bildausschnitt und Licht ein – und behalten Ihr Gesicht ohne «Verschönerung».

Original
Normales Foto zu Hause – Hintergrund, Schatten, nicht normgerechter Bildausschnitt
Bereit zur Einreichung Bereit zur Einreichung
Exakte Größe, heller Hintergrund, korrekter Zuschnitt

Ihr Gesicht bleibt Ihres – wir verändern keine Merkmale, nur Hintergrund, Licht und Bildausschnitt.

Im Detail

Ihr Foto für Aufenthaltstitel: worauf es ankommt

Für einen Liechtensteiner Aufenthaltstitel – die Aufenthaltsbewilligung – ist ein biometrisches Gesichtsbild erforderlich, das dem ICAO-Standard entspricht, wie ihn das Ausländer- und Passamt vorschreibt. Das Foto muss 35×45 mm (827×1063 Pixel) messen, einen einheitlich hellgrauen Hintergrund, einen neutralen Gesichtsausdruck und keine Brille aufweisen. Wenn von Anfang an jedes Detail stimmt, verläuft der Termin reibungslos und Sie erhalten ein geprüftes Bild, das Sie für weitere behördliche Anträge wiederverwenden können.

Ein besonderes Merkmal des Verfahrens für den Liechtensteiner Aufenthaltstitel ist, dass das biometrische Bild für die Karte selbst digital vor Ort von der Sachbearbeitung im Ausländer- und Passamt während Ihrer persönlichen Anmeldung aufgenommen wird – am Schalter wird kein gedrucktes Foto übergeben. Das System ist direkt mit der Kartenproduktion verbunden, was in Liechtenstein übliche Praxis ist. Ein vorab korrekt kalibriertes Referenzbild vorzubereiten, ist dennoch sehr praktisch: Sie erscheinen und wissen genau, wie ein normkonformes Foto aussehen muss – richtiger Gesichtsanteil, hellgrauer Hintergrund, keine Sehhilfe – und halten eine fertige Datei für jeden Visum- oder anderen Dokumentenantrag bereit, der ein eingereichtes Foto verlangt.

  • Maße: 35×45 mm (827×1063 px bei 600 dpi)
  • Hintergrund: einheitlich hellgrau – Hex #E6E6E6
  • Gesichtsanteil: die Gesichtshöhe muss 71–80 % der gesamten Bildhöhe einnehmen
  • Gesichtsausdruck: neutral, Mund geschlossen, Augen vollständig geöffnet und zur Kamera gerichtet
  • Brille: nicht erlaubt – jede Art von Sehhilfe ist untersagt
  • Kopfbedeckung: nur aus religiösen Gründen erlaubt; darf Gesicht oder Haaransatz nicht verdecken
  • Aktualität: Foto innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen
  • Ausleuchtung: gleichmäßig und schattenfrei über Gesicht und Hintergrund

Häufige Gründe, warum biometrische Fotos in Liechtenstein abgelehnt werden:

  • Falscher Hintergrundton: ein weißer oder nahezu weißer Hintergrund erfüllt die ICAO-Vorgabe von Hellgrau (#E6E6E6) nicht – ein häufiger Fehler bei Antragstellenden, die Passfoto-Studios in der benachbarten Schweiz oder in Österreich gewohnt sind
  • Gesichtsanteil außerhalb des Bereichs von 71–80 %: ein Gesicht, das weniger als 71 % oder mehr als 80 % der Bildhöhe ausfüllt, liegt außerhalb des zulässigen biometrischen Bereichs und löst beim automatisierten Scan eine Ablehnung aus
  • Vorhandene Brille: jede Sehhilfe – auch dünne Fassungen, randlose Modelle und leicht getönte Gläser – ist ausdrücklich untersagt und führt zur Ablehnung des Bildes
  • Schatten oder ungleichmäßige Ausleuchtung: ein Schatten auf dem grauen Hintergrund oder eine ungleichmäßige Beleuchtung des Gesichts führt beim automatisierten biometrischen Prozess zum Fehlschlag

Laden Sie Ihr Foto hoch, und der Dienst schneidet und passt es automatisch auf die präzise ICAO-Spezifikation von 35×45 mm an – richtiger Hintergrundton, richtiger Gesichtsanteil, richtige Pixelmaße. Eine kostenlose Vorschau mit Wasserzeichen steht vor jeder Zahlung bereit, damit Sie das Ergebnis sofort überprüfen können. Ob Sie eine digitale Datei für einen Visumantrag oder ein anderes offizielles Dokument benötigen oder einfach vor Ihrem Termin im Ausländer- und Passamt genau prüfen möchten, wie ein normkonformes biometrisches Liechtenstein-Foto aussieht – Ihr Bild ist in weniger als einer Minute fertig.

Fotoanforderungen

So sieht ein akzeptiertes Foto «Aufenthaltstitel» aus

Liechtenstein · 35 × 45 mm. Tippen Sie auf eine Anforderung, um zu sehen, was sie an einem echten Foto bedeutet.

Größe
35 × 45 mm · 827 × 1063 px
Hintergrund
Hell, einfarbig
Kopf im Bild
71–80%
Brille
Nicht erlaubt
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen
Kopfbedeckung
Nur aus religiösen Gründen
Datei
JPG · ≤ 2 MB
Beispiel eines normgerechten Fotos «Aufenthaltstitel» — Liechtenstein, 35 × 45 mm

Die Druckgröße beträgt 35 × 45 mm und die digitale Datei 827 × 1063 px.

Offizielle Quelle der Anforderungen: llv.li, serviceportal.li

Anforderungen geprüft: 08.2026

Tipps

So gelingt ein gutes Foto

Die häufigsten Gründe, warum ein Foto für das Dokument Aufenthaltstitel (Liechtenstein) abgelehnt wird — und wie Sie sie vermeiden. Vergleichen Sie gelungene und fehlerhafte Aufnahmen.

Richtig Falsch
Format und Aktualität

1Format und Aktualität

Ein Farbfoto, das nicht älter als 6 Monate ist.

Licht und Hintergrund

2Licht und Hintergrund

Gleichmäßiges Licht ohne Schatten im Gesicht; ein einfarbiger heller Hintergrund, ohne Reflexe.

Kopfhaltung

3Kopfhaltung

Gesicht frontal, Kopf mittig, ohne Neigung oder Drehung.

Gesichtsausdruck

4Gesichtsausdruck

Neutral, Mund geschlossen, Augen offen und in die Kamera blickend.

Brille und Accessoires

5Brille und Accessoires

Ohne Brille (erst recht ohne Sonnenbrille); Augen vollständig sichtbar, ohne Reflexe.

Kopfbedeckung

6Kopfbedeckung

Nur aus religiösen Gründen und ohne das Gesicht zu verdecken – das Gesicht muss vollständig sichtbar sein.

Kleidung

7Kleidung

Normale Alltagskleidung; keine Uniform und keine das Gesicht verdeckende Kleidung.

Häufige Fragen zu Fotos für Aufenthaltstitel — Liechtenstein

Welche genauen Fotomaße gelten für einen Liechtensteiner Aufenthaltstitel?
Die offizielle Spezifikation verlangt ein Foto von 35×45 mm – entsprechend 827×1063 Pixeln bei 600 dpi – nach demselben biometrischen ICAO-Standard, der bei internationalen Reise- und Aufenthaltsdokumenten verwendet wird.
Muss ich ein gedrucktes Foto zum Ausländer- und Passamt mitbringen?
Für den Aufenthaltstitel selbst wird das biometrische Bild während Ihres persönlichen Anmeldetermins im Ausländer- und Passamt digital vor Ort von der Sachbearbeitung aufgenommen – in diesem Schritt wird kein gedrucktes Foto eingereicht. Ein vorab vorbereitetes Referenzbild bedeutet, dass Sie erscheinen und genau wissen, wie ein normkonformes Foto aussieht, und Sie haben eine fertige Datei für jeden anderen Antrag, der ein eingereichtes Foto verlangt.
Welche Hintergrundfarbe ist für das Foto des Liechtensteiner Aufenthaltstitels vorgeschrieben?
Vorgeschrieben ist ein einheitlich hellgrauer Hintergrund – konkret Hex #E6E6E6. Ein weißer Hintergrund, der in vielen Nachbarländern für Passfotos üblich ist, erfüllt diese Vorgabe nicht und würde bei der biometrischen Verarbeitung abgelehnt.
Ist eine Brille auf einem biometrischen Liechtenstein-Foto erlaubt?
Nein. Brillen jeder Art sind ausdrücklich untersagt – auch dünne Fassungen, randlose Modelle und leicht getönte Gläser. Jede Sehhilfe muss vor der Aufnahme abgelegt werden.
Ist religiöse Kopfbedeckung auf dem Foto erlaubt?
Ja. Kopfbedeckungen, die aus echten religiösen Gründen getragen werden, sind erlaubt, sofern sie das Gesicht, den Haaransatz oder die Gesichtskontur nicht verdecken. Alle anderen Hüte, Mützen und Kopfbedeckungen sind nicht gestattet.
Warum ein Referenzbild vorbereiten, wenn das Foto ohnehin im Amt aufgenommen wird?
Wenn Sie mit einem geprüften Referenzbild zu Ihrem Termin im Ausländer- und Passamt erscheinen, haben Sie einen klaren visuellen Maßstab dafür, wie ein normkonformes Foto aussehen muss: Gesichtshöhe bei 71–80 % des Bildes, hellgrauer Hintergrund, keine Brille, neutraler Gesichtsausdruck. Zudem verlassen Sie den Dienst mit einer fertigen digitalen Datei für Visumanträge, Reisedokumente oder jeden anderen offiziellen Zweck, der ein eingereichtes Foto akzeptiert.
Datenschutz

Ihr Foto ist geschützt

Ein Foto ist ein personenbezogenes Datum, deshalb gehen wir sorgfältig und DSGVO-konform damit um. Wir verarbeiten es ausschließlich zur Vorbereitung des Dokuments und löschen es innerhalb klarer Fristen.

  • Nur mit EinwilligungWir verarbeiten das Foto erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung vor dem Hochladen.
  • Automatische LöschungDas Originalfoto löschen wir innerhalb eines Tages, die fertige Datei nach 7 Tagen.
  • Keine Weitergabe an DritteIhre Fotos werden nicht verkauft und nicht zum Trainieren fremder Systeme verwendet.
  • Löschung auf AnfrageSie können jederzeit die Löschung Ihrer Daten verlangen – mit einer einzigen Anfrage.