Foto für Aufenthaltstitel Liechtenstein – Offizielle Anforderungen & normkonformes Bild
Erhalten Sie ein perfekt normkonformes 35×45-mm-ICAO-Foto für Ihren Termin zum Liechtensteiner Aufenthaltstitel im Ausländer- und Passamt.
Dieses Foto muss von einer akkreditierten Stelle aufgenommen werden
Liechtenstein akzeptiert für dieses Dokument kein selbst erstelltes Foto. Gesetzlich muss die Aufnahme vor Ort bei einer autorisierten Stelle erfolgen und elektronisch übermittelt werden, daher können wir dafür keine einreichbare Datei erstellen. Die offiziellen Vorgaben finden Sie unten, damit Sie genau wissen, was Sie bei Ihrem Termin erwartet.
Dieses Foto wird vor Ort aufgenommen — diese Dokumente erstellen wir aber online:
Ein Dokumentenfoto ist ein Problem für sich
Ein Foto für das Dokument Aufenthaltstitel (Liechtenstein) hat strenge Anforderungen, und ein Fehler kostet Zeit und Geld. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Prüfung beim ersten Mal bestehen.
Es wird abgelehnt
Falsche Größe, falscher Hintergrund oder Zuschnitt – und das System weist den Antrag zurück.
Teuer und langsam
Der Weg ins Fotostudio bedeutet Warteschlange, Zeit und 7–12 € für eine Neuaufnahme.
Unklare Vorgaben
Exakte Größe, Kopfhöhe, heller Hintergrund, Gesichtsausdruck – schnell falsch gemacht.
Alles noch einmal machen
Abgelehnt – neu fotografieren, zahlen und erneut einreichen. Immer im Kreis.
«Unten finden Sie die genauen Anforderungen aus der offiziellen Quelle, damit Sie gut vorbereitet zu Ihrem Termin kommen.»
Normales Foto → bereit zur Einreichung
Wir entfernen Hintergrund und Störendes, richten Bildausschnitt und Licht ein – und behalten Ihr Gesicht ohne «Verschönerung».
Ihr Gesicht bleibt Ihres – wir verändern keine Merkmale, nur Hintergrund, Licht und Bildausschnitt.
Ihr Foto für Aufenthaltstitel: worauf es ankommt
Für einen Liechtensteiner Aufenthaltstitel – die Aufenthaltsbewilligung – ist ein biometrisches Gesichtsbild erforderlich, das dem ICAO-Standard entspricht, wie ihn das Ausländer- und Passamt vorschreibt. Das Foto muss 35×45 mm (827×1063 Pixel) messen, einen einheitlich hellgrauen Hintergrund, einen neutralen Gesichtsausdruck und keine Brille aufweisen. Wenn von Anfang an jedes Detail stimmt, verläuft der Termin reibungslos und Sie erhalten ein geprüftes Bild, das Sie für weitere behördliche Anträge wiederverwenden können.
Ein besonderes Merkmal des Verfahrens für den Liechtensteiner Aufenthaltstitel ist, dass das biometrische Bild für die Karte selbst digital vor Ort von der Sachbearbeitung im Ausländer- und Passamt während Ihrer persönlichen Anmeldung aufgenommen wird – am Schalter wird kein gedrucktes Foto übergeben. Das System ist direkt mit der Kartenproduktion verbunden, was in Liechtenstein übliche Praxis ist. Ein vorab korrekt kalibriertes Referenzbild vorzubereiten, ist dennoch sehr praktisch: Sie erscheinen und wissen genau, wie ein normkonformes Foto aussehen muss – richtiger Gesichtsanteil, hellgrauer Hintergrund, keine Sehhilfe – und halten eine fertige Datei für jeden Visum- oder anderen Dokumentenantrag bereit, der ein eingereichtes Foto verlangt.
- Maße: 35×45 mm (827×1063 px bei 600 dpi)
- Hintergrund: einheitlich hellgrau – Hex #E6E6E6
- Gesichtsanteil: die Gesichtshöhe muss 71–80 % der gesamten Bildhöhe einnehmen
- Gesichtsausdruck: neutral, Mund geschlossen, Augen vollständig geöffnet und zur Kamera gerichtet
- Brille: nicht erlaubt – jede Art von Sehhilfe ist untersagt
- Kopfbedeckung: nur aus religiösen Gründen erlaubt; darf Gesicht oder Haaransatz nicht verdecken
- Aktualität: Foto innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen
- Ausleuchtung: gleichmäßig und schattenfrei über Gesicht und Hintergrund
Häufige Gründe, warum biometrische Fotos in Liechtenstein abgelehnt werden:
- Falscher Hintergrundton: ein weißer oder nahezu weißer Hintergrund erfüllt die ICAO-Vorgabe von Hellgrau (#E6E6E6) nicht – ein häufiger Fehler bei Antragstellenden, die Passfoto-Studios in der benachbarten Schweiz oder in Österreich gewohnt sind
- Gesichtsanteil außerhalb des Bereichs von 71–80 %: ein Gesicht, das weniger als 71 % oder mehr als 80 % der Bildhöhe ausfüllt, liegt außerhalb des zulässigen biometrischen Bereichs und löst beim automatisierten Scan eine Ablehnung aus
- Vorhandene Brille: jede Sehhilfe – auch dünne Fassungen, randlose Modelle und leicht getönte Gläser – ist ausdrücklich untersagt und führt zur Ablehnung des Bildes
- Schatten oder ungleichmäßige Ausleuchtung: ein Schatten auf dem grauen Hintergrund oder eine ungleichmäßige Beleuchtung des Gesichts führt beim automatisierten biometrischen Prozess zum Fehlschlag
Laden Sie Ihr Foto hoch, und der Dienst schneidet und passt es automatisch auf die präzise ICAO-Spezifikation von 35×45 mm an – richtiger Hintergrundton, richtiger Gesichtsanteil, richtige Pixelmaße. Eine kostenlose Vorschau mit Wasserzeichen steht vor jeder Zahlung bereit, damit Sie das Ergebnis sofort überprüfen können. Ob Sie eine digitale Datei für einen Visumantrag oder ein anderes offizielles Dokument benötigen oder einfach vor Ihrem Termin im Ausländer- und Passamt genau prüfen möchten, wie ein normkonformes biometrisches Liechtenstein-Foto aussieht – Ihr Bild ist in weniger als einer Minute fertig.
So sieht ein akzeptiertes Foto «Aufenthaltstitel» aus
Liechtenstein · 35 × 45 mm. Tippen Sie auf eine Anforderung, um zu sehen, was sie an einem echten Foto bedeutet.
- Größe
- 35 × 45 mm · 827 × 1063 px
- Hintergrund
- Hell, einfarbig
- Kopf im Bild
- 71–80%
- Brille
- Nicht erlaubt
- Gesichtsausdruck
- Neutral, Mund geschlossen
- Kopfbedeckung
- Nur aus religiösen Gründen
- Datei
- JPG · ≤ 2 MB
Die Druckgröße beträgt 35 × 45 mm und die digitale Datei 827 × 1063 px.
Offizielle Quelle der Anforderungen: llv.li, serviceportal.li
Anforderungen geprüft: 08.2026
So gelingt ein gutes Foto
Die häufigsten Gründe, warum ein Foto für das Dokument Aufenthaltstitel (Liechtenstein) abgelehnt wird — und wie Sie sie vermeiden. Vergleichen Sie gelungene und fehlerhafte Aufnahmen.
Häufige Fragen zu Fotos für Aufenthaltstitel — Liechtenstein
Welche genauen Fotomaße gelten für einen Liechtensteiner Aufenthaltstitel?
Muss ich ein gedrucktes Foto zum Ausländer- und Passamt mitbringen?
Welche Hintergrundfarbe ist für das Foto des Liechtensteiner Aufenthaltstitels vorgeschrieben?
Ist eine Brille auf einem biometrischen Liechtenstein-Foto erlaubt?
Ist religiöse Kopfbedeckung auf dem Foto erlaubt?
Warum ein Referenzbild vorbereiten, wenn das Foto ohnehin im Amt aufgenommen wird?
Ihr Foto ist geschützt
Ein Foto ist ein personenbezogenes Datum, deshalb gehen wir sorgfältig und DSGVO-konform damit um. Wir verarbeiten es ausschließlich zur Vorbereitung des Dokuments und löschen es innerhalb klarer Fristen.
- Nur mit EinwilligungWir verarbeiten das Foto erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung vor dem Hochladen.
- Automatische LöschungDas Originalfoto löschen wir innerhalb eines Tages, die fertige Datei nach 7 Tagen.
- Keine Weitergabe an DritteIhre Fotos werden nicht verkauft und nicht zum Trainieren fremder Systeme verwendet.
- Löschung auf AnfrageSie können jederzeit die Löschung Ihrer Daten verlangen – mit einer einzigen Anfrage.