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Deutschland

Foto für den Aufenthaltstitel (eAT, Deutschland) — den bundesweiten biometrischen Standard erfüllen

Der deutsche Aufenthaltstitel nutzt denselben verbindlichen bundesweiten biometrischen Passbild-Standard wie der Reisepass — 35×45 mm, hellgrauer Hintergrund, neutraler Ausdruck. So muss ein normgerechtes Foto genau aussehen.

Wichtig — bitte zuerst lesen

Dieses Foto muss von einer akkreditierten Stelle aufgenommen werden

Deutschland akzeptiert für dieses Dokument kein selbst erstelltes Foto. Gesetzlich muss die Aufnahme vor Ort bei einer autorisierten Stelle erfolgen und elektronisch übermittelt werden, daher können wir dafür keine einreichbare Datei erstellen. Die offiziellen Vorgaben finden Sie unten, damit Sie genau wissen, was Sie bei Ihrem Termin erwartet.

Dieses Foto wird vor Ort aufgenommen — diese Dokumente erstellen wir aber online:

35×45mm
413×531px · JPG
70–80%Kopf
Foto für den Aufenthaltstitel (eAT, Deutschland) — den bundesweiten biometrischen Standard erfüllen
Offizielle Vorgaben 2026
Exaktes Maß für Ihr Dokument
Anforderungen aus der offiziellen Quelle
DSGVO · Daten werden gelöscht
Kommt Ihnen das bekannt vor?

Ein Dokumentenfoto ist ein Problem für sich

Ein Foto für das Dokument Aufenthaltstitel (Deutschland) hat strenge Anforderungen, und ein Fehler kostet Zeit und Geld. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Prüfung beim ersten Mal bestehen.

Es wird abgelehnt

Falsche Größe, falscher Hintergrund oder Zuschnitt – und das System weist den Antrag zurück.

Teuer und langsam

Der Weg ins Fotostudio bedeutet Warteschlange, Zeit und 7–12 € für eine Neuaufnahme.

Unklare Vorgaben

Exakte Größe, Kopfhöhe, heller Hintergrund, Gesichtsausdruck – schnell falsch gemacht.

Alles noch einmal machen

Abgelehnt – neu fotografieren, zahlen und erneut einreichen. Immer im Kreis.

«Unten finden Sie die genauen Anforderungen aus der offiziellen Quelle, damit Sie gut vorbereitet zu Ihrem Termin kommen.»

Vorher → Nachher

Normales Foto → bereit zur Einreichung

Wir entfernen Hintergrund und Störendes, richten Bildausschnitt und Licht ein – und behalten Ihr Gesicht ohne «Verschönerung».

Original
Normales Foto zu Hause – Hintergrund, Schatten, nicht normgerechter Bildausschnitt
Bereit zur Einreichung Bereit zur Einreichung
Exakte Größe, heller Hintergrund, korrekter Zuschnitt

Ihr Gesicht bleibt Ihres – wir verändern keine Merkmale, nur Hintergrund, Licht und Bildausschnitt.

Im Detail

Ihr Foto für Aufenthaltstitel: worauf es ankommt

Ein Foto für den deutschen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) muss dem bundesweiten biometrischen Standard exakt entsprechen, sonst kann sich Ihr Termin bei der Ausländerbehörde verzögern. Deutschland hat keine gesonderte Foto-Regel für den Aufenthaltstitel — es gilt dieselbe verbindliche biometrische Passbild-Vorgabe wie beim deutschen Reisepass und Personalausweis, festgelegt vom Bundesministerium des Innern (BMI) auf der offiziellen Fotomustertafel und nach den Standards der Bundesdruckerei erstellt.

Der wichtigste Punkt für dieses Dokument: Seit dem 1. Mai 2025 muss das Foto für den Aufenthaltstitel digital aufgenommen werden — entweder vor Ort bei der Ausländerbehörde oder bei einem zertifizierten Fotografen, der es über einen BSI-gesicherten Upload übermittelt. Gedruckte, selbst mitgebrachte Papierfotos werden für den eAT in der Regel nicht mehr angenommen. Das ist der mit Abstand häufigste Grund, warum ein von zu Hause mitgebrachtes Foto heute am Schalter abgelehnt wird.

Die genauen technischen Anforderungen lauten:

  • Größe: 35×45 mm (413×531 px), Hochformat
  • Hintergrund: einfarbig hellgrau (#D3D3D3), gleichmäßig ausgeleuchtet, ohne Schatten
  • Gesichtsgröße: der Kopf füllt rund 70–80 % der Bildhöhe (32–36 mm Kinn bis Scheitel)
  • Ausdruck: neutral, Mund geschlossen, Augen offen und deutlich sichtbar
  • Brille: nicht erlaubt
  • Kopfbedeckung: keine, außer aus dokumentierten religiösen Gründen
  • Aktualität: innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen, scharf und in vollem Farbton
  • Häufige Gründe für abgelehnte Fotos in Deutschland:
  • Mitbringen eines selbst erstellten, gedruckten Fotos statt einer digitalen Aufnahme vor Ort oder durch einen zertifizierten Fotografen (die neue Regel vom Mai 2025)
  • Tragen einer Brille oder Reflexionen/Blendung auf den Gläsern
  • Ein Hintergrund, der zu dunkel, gemustert oder nicht das geforderte Hellgrau ist
  • Kopf zu klein oder zu groß, oder das Gesicht nicht zentriert und frontal

Sie können diesen Dienst nutzen, um aus Ihrem eigenen Bild eine perfekt normgerechte Referenzaufnahme zu erstellen — automatisch auf das exakte biometrische Format von 35×45 mm zugeschnitten, mit dem korrekten grauen Hintergrund und den richtigen Kopfproportionen. Da der eAT nun eine digitale Aufnahme vor Ort oder durch einen zertifizierten Fotografen erfordert, ist eine heruntergeladene Datei nicht zur direkten Einreichung gedacht; nutzen Sie sie stattdessen, um genau zu sehen, wie ein normgerechtes Foto aussehen muss, Ihr Aussehen vor dem Termin zu prüfen oder für andere Zwecke. Ehrlich darüber zu sein, gehört dazu, es richtig zu machen.

Fotoanforderungen

So sieht ein akzeptiertes Foto «Aufenthaltstitel» aus

Deutschland · 35 × 45 mm. Tippen Sie auf eine Anforderung, um zu sehen, was sie an einem echten Foto bedeutet.

Größe
35 × 45 mm · 413 × 531 px
Hintergrund
Hell, einfarbig
Kopf im Bild
70–80%
Brille
Nicht erlaubt
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen
Kopfbedeckung
Nur aus religiösen Gründen
Datei
JPG · ≤ 2.4 MB
Beispiel eines normgerechten Fotos «Aufenthaltstitel» — Deutschland, 35 × 45 mm

Die Druckgröße beträgt 35 × 45 mm und die digitale Datei 413 × 531 px.

Offizielle Quelle der Anforderungen: bundesdruckerei.de, bmi.bund.de

Anforderungen geprüft: 08.2026

Tipps

So gelingt ein gutes Foto

Die häufigsten Gründe, warum ein Foto für das Dokument Aufenthaltstitel (Deutschland) abgelehnt wird — und wie Sie sie vermeiden. Vergleichen Sie gelungene und fehlerhafte Aufnahmen.

Richtig Falsch
Format und Aktualität

1Format und Aktualität

Ein Farbfoto, das nicht älter als 6 Monate ist.

Licht und Hintergrund

2Licht und Hintergrund

Gleichmäßiges Licht ohne Schatten im Gesicht; ein einfarbiger heller Hintergrund, ohne Reflexe.

Kopfhaltung

3Kopfhaltung

Gesicht frontal, Kopf mittig, ohne Neigung oder Drehung.

Gesichtsausdruck

4Gesichtsausdruck

Neutral, Mund geschlossen, Augen offen und in die Kamera blickend.

Brille und Accessoires

5Brille und Accessoires

Ohne Brille (erst recht ohne Sonnenbrille); Augen vollständig sichtbar, ohne Reflexe.

Kopfbedeckung

6Kopfbedeckung

Nur aus religiösen Gründen und ohne das Gesicht zu verdecken – das Gesicht muss vollständig sichtbar sein.

Kleidung

7Kleidung

Normale Alltagskleidung; keine Uniform und keine das Gesicht verdeckende Kleidung.

Häufige Fragen zu Fotos für Aufenthaltstitel — Deutschland

Welche Größe hat ein Foto für den deutschen Aufenthaltstitel?
35×45 mm (etwa 413×531 px) im Hochformat, wobei der Kopf rund 70–80 % der Bildhöhe füllt (32–36 mm von Kinn bis Scheitel) — dieselbe biometrische Passbild-Größe wie beim deutschen Reisepass.
Kann ich ein selbst erstelltes Foto für den deutschen eAT abgeben?
In der Regel nein. Seit dem 1. Mai 2025 muss das Foto für den Aufenthaltstitel digital vor Ort bei der Ausländerbehörde oder bei einem zertifizierten Fotografen über einen gesicherten Upload aufgenommen werden. Ein gedrucktes oder heruntergeladenes, selbst erstelltes Foto wird nicht zur direkten Einreichung angenommen.
Welche Hintergrundfarbe ist vorgeschrieben?
Ein einfarbiger, gleichmäßig ausgeleuchteter hellgrauer Hintergrund (#D3D3D3). Weiße, farbige, dunkle oder gemusterte Hintergründe werden abgelehnt. Gesicht und Haar müssen sich deutlich vom Grau abheben.
Darf ich auf dem Foto eine Brille tragen?
Nein. Für den deutschen biometrischen Standard sind Brillen nicht erlaubt, auch ohne Reflexionen. Nehmen Sie sie vor der Aufnahme ab.
Hat Deutschland einen gesonderten Foto-Standard für den Aufenthaltstitel?
Nein. Der Aufenthaltstitel nutzt denselben verbindlichen bundesweiten biometrischen Passbild-Standard (BMI-Fotomustertafel) wie der deutsche Reisepass und Personalausweis — es gibt keine gesonderte eAT-spezifische Regel.
Darf ich eine Kopfbedeckung tragen?
Nur aus dokumentierten religiösen oder medizinischen Gründen, und das gesamte Gesicht von Kinn bis Stirn muss deutlich sichtbar bleiben. Andernfalls ist keine Kopfbedeckung erlaubt.
Datenschutz

Ihr Foto ist geschützt

Ein Foto ist ein personenbezogenes Datum, deshalb gehen wir sorgfältig und DSGVO-konform damit um. Wir verarbeiten es ausschließlich zur Vorbereitung des Dokuments und löschen es innerhalb klarer Fristen.

  • Nur mit EinwilligungWir verarbeiten das Foto erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung vor dem Hochladen.
  • Automatische LöschungDas Originalfoto löschen wir innerhalb eines Tages, die fertige Datei nach 7 Tagen.
  • Keine Weitergabe an DritteIhre Fotos werden nicht verkauft und nicht zum Trainieren fremder Systeme verwendet.
  • Löschung auf AnfrageSie können jederzeit die Löschung Ihrer Daten verlangen – mit einer einzigen Anfrage.